Auch für Weihnachten 2023 erhalten Landeslehrerinnen und Landeslehrer für JEDES Kind, für das ein Kinderzuschuss bezogen wird, einen Betrag von EUR 80,– von der Bildungsdirektion für NÖ mit dem Dezemberbezug 2023 angewiesen. EINE INITIATIVE IHRER PERSONALVERTRETUNG!
Die Auszahlung erfolgt ohne Ansuchen für all jene Kolleginnen und Kollegen, welche den Kinderzuschuss beziehen (ausgewiesen auf dem Gehaltszettel), „automatisch“. Der Zuschuss scheint auf dem Gehaltszettel unter „Geldaushilfe“ auf.
Ein eigenes Ansuchen (abrufbar unter folgendem LINK https://www.za-bs-noe.at/download/weihnachtszuschuss-2023-fuer-lehrerkinder/ ) im Dienstweg müssen nur jene Lehrerinnen und Lehrer stellen, die selbst keinen Kinderzuschuss beziehen, weil ihr Ehe-/Lebenspartner eine ähnliche Leistung erhält. Wenn beide Elternteile Landeslehrerpersonen sind, erhält nur der den Zuschuss, der den Kinderzuschuss bezieht. Das Ansuchen muss bis längstens 28. Jänner 2024 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt je nach Einlangen.
Auf diesem Weg möchten wir im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, die in den Genuss dieser Leistung kommen, unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sowie der Bildungsdirektion für NÖ, großen Dank für die Gewährung aussprechen.