Die Direktionen werden ermächtigt, namens der Bildungsdirektion für Niederösterreich für folgende typisch wiederkehrende Fälle einen Sonderurlaub aus besonderem Anlass (§ 57 LDG/29a VBG, § 2 Abs. 4 LVG) im nachstehenden Höchstausmaß zu gewähren:

 Verehelichung des/der Bedienstetenbis zu 3 Werktagen
 Tod des Ehegatten/der Ehegattinbis zu 3 Werktagen
 Geburt eines Kindesbis zu 3 Werktagen
 Verehelichung von Geschwistern oder eigenen Kindern, silberne Hochzeit des/der Bediensteten, silberne, goldene oder diamantene Hochzeit der Eltern1 Werktag
 Tod von Eltern (leiblichen oder Stiefeltern), Kindern (auch Stief-, Wahl- und Pflegekindern, die im gemeinsamen Haushalt lebten), oder anderer im Haushalt lebenden Familienangehörigenbis zu 2 Werktagen
 Tod von Geschwistern, Schwiegereltern oder Großeltern, soweit sie nicht im gemeinsamen Haushalt lebten1 Werktag
 Wohnungswechsel innerhalb des Dienst-(Wohn)-ortes1 Werktag
 Übersiedlung mit Familie anläßlich der Versetzung in einen anderen Dienstort bzw. anlässlich der Übersiedlung in einen anderen Wohnortbis zu 3 Werktagen
 Vorbereitung für eine weitere Lehramtsprüfungbis zu 3 Werktagen
 Verleihung des Diplomzeugnisses1 Werktag

Bei der Urlaubsbewilligung ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall das angegebene Höchstausmaß zu bewilligen ist, sondern dass es auf die im Einzelfall erforderliche Zeit ankommt und kein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Direktionen werden ermächtigt, aus anderen als den obgenannten Gründen in wichtigen Fällen pro Lehrer und Schuljahr einen Tag Sonderurlaub selbst zu gewähren.
Auf die Möglichkeit eines Diensttausches – Stundentausches (§ 10 SchUG) wird verwiesen.
(Bei Zusammenfall von mehreren Anlässen summiert sich die entsprechende Anzahl der Werktage).
Für die Zeit des Sonderurlaubes behält der Landeslehrer den Anspruch auf die vollen Bezüge.

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Zentralausschuss NÖ Berufschullehrer bei der Bildungsdirektion für NÖ, Österreich würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: