Voraussetzung:
Förderbar sind Zeiten von Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) absolviert wurden und der Zeitpunkt des Ansuchens innerhalb der Mitgliedschaft liegt.

Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für:

  • Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse
  • Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
zwei Tage bis
zwei Wochen:
mehr als
zwei Wochen
bis sechs Monate:
mehr als
sechs Monate bis ein Jahr:
mehr als
ein Jahr
bis zwei Jahre:
mehr als
zwei Jahre
bis drei Jahre:
mehr als
drei Jahre:
€ 50,-€ 70,-€ 90,-€ 180,-€ 270,-€ 360,-
NACH ZEIT BEMESSENE AUSBILDUNGEN – Ausbildungsdauer

Nach ECTS bemessene Ausbildungen

Zum Nachweis der ECTS ist dem Ansuchen der Diplomzusatz (Diploma Supplement – DS) vorzulegen. Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von € 90,– pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS).
(Staffelung ECTS-Punkte: bis 4 ECTS = € 50,–/5-40 ECTS = € 70,–/41-60 ECTS = € 90,–/über 60 ECTS = ECTS x € 1,50)

Das Ansuchen ist hier abrufbar.

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Zentralausschuss NÖ Berufschullehrer bei der Bildungsdirektion für NÖ, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: