Voraussetzung:
Förderbar sind Zeiten von Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) absolviert wurden und der Zeitpunkt des Ansuchens innerhalb der Mitgliedschaft liegt.
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für:
- Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse
- Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
zwei Tage bis zwei Wochen: | mehr als zwei Wochen bis sechs Monate: | mehr als sechs Monate bis ein Jahr: | mehr als ein Jahr bis zwei Jahre: | mehr als zwei Jahre bis drei Jahre: | mehr als drei Jahre: |
€ 50,- | € 70,- | € 90,- | € 180,- | € 270,- | € 360,- |
Nach ECTS bemessene Ausbildungen
Zum Nachweis der ECTS ist dem Ansuchen der Diplomzusatz (Diploma Supplement – DS) vorzulegen. Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von € 90,– pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS).
(Staffelung ECTS-Punkte: bis 4 ECTS = € 50,–/5-40 ECTS = € 70,–/41-60 ECTS = € 90,–/über 60 ECTS = ECTS x € 1,50)
Das Ansuchen ist hier abrufbar.