Die automatische Valorisierung der Beträge des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nun bereits zum neunten Mal – die GÖD konnte diese vor einigen Jahren durchsetzen.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden. Ab 1. August 2025 werden die neuen Sätze geltend – diese monatlichen Beträge sind hier aufgelistet.