Im Zuge der stetigen Bemühungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die Bildungsförderung für die Mitglieder zu verbessern, möchten wir darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2024 eine Anhebung der Bildungsförderungsbeträge erfolgen wird. Diese Erhöhung betrifft ausschließlich Abschlüsse, die ab dem genannten Datum erworben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass alle Abschlüsse, die innerhalb der einjährigen Nachreichfrist mit Abschluss 2023 eingehen, nach den Beträgen des Jahres 2023 berechnet werden. Nachzahlungen werden in diesem Zusammenhang nicht möglich sein. Besonders hervorzuheben ist die Mindestdauer von 12 Stunden für Ausbildungen, die weiterhin Gültigkeit behält. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Antragstellung für Bildungsförderung nun auch über die digitale Antragsstrecke möglich ist. Dies ermöglicht eine effiziente Abwicklung und erleichtert sowohl den Mitgliedern als auch den zuständigen Stellen den Prozess.

Detaillierte Informationen sind im Antragsformular ersichtlich bzw. auch über die GÖD-Homepage abrufbar – hier der Link: https://www.goed.at/bildungsfoerderung

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